Samuel Hahnemann Organon der Heilkunst, Auflage



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§ 271


Wenn der Arzt seine homöopathischen Arzneien selbst bereitet, wie er zur Menschen-Rettung aus Krankheiten, billig immer thun sollte *)
*) Bis der Staat dereinst, nach erlangter Einsicht von der Unentbehrlichkeit vollkommen bereiteter homöopathischer Arzneien dieselbe durch eine fähige unparteiische Person verfertigen lassen wird, um sie den, in homöopathischen Spitälern im Heilen geübten und praktisch, wie theoretisch geprüften und so legitimierten, homöopathischen Aerzten des Landes unentgeltlich verabfolgen zu lassen, damit der Arzt nicht nur von der Güte dieser göttlichen Werkzeuge zum Heilen überzeugt sei, sondern sie auch seinen Kranken (Reichen und Armen) ohne Bezahlung geben könne.
so kann er, weil dazu wenig roher Stoff nöthig ist, wenn er den ausgepreßten Saft zum Behufe der Heilung nicht etwa nöthig hat, die frische Pflanze selbst anwenden, indem er etwa ein Paar Gran davon in die Reibeschale thut, um sie mit dreimal 100 Gran Milchzucker zur millionfachen Verreibung zu bringen (§. 270), ehe die weitere Potenzirung eines aufgelösten, kleinen Theiles der letztern, durch Schütteln vorgenommen wird; ein Verfahren, welches man auch mit den übrigen, rohen Arzneistoffen trockner und öliger Natur zu beobachten hat.

§ 272


Ein solches Kügelchen 1)
1) Diese Streukügelchen (m. s. §. 270.) behalten ihre Arzneikraft viele Jahre lang, wenn sie gegen Sonnenlicht und Hitze verwahrt bleiben.
trocken auf die Zunge gelegt, ist eine der kleinsten Gaben für einen mäßigen, so eben entstandnen Krankheits-Fall. Hier werden nur wenige Nerven von der Arznei berührt, aber ein gleiches Kügelchen unter etwas Milchzucker zerquetscht, in vielem Wasser (§. 247.) aufgelöst und vor jedem Einnehmen wohl geschüttelt, giebt eine weit stärkere Arznei zum Gebrauche auf viele Tage. Jede noch so kleine Menge hiervon als Gabe gereicht, berührt dagegen sogleich viele Nerven.

§ 273


In keinem Falle von Heilung ist es nöthig und deßhalb allein schon unzulässig, mehr als eine einzige, einfache Arzneisubstanz auf einmal beim Kranken anzuwenden. Es ist nicht einzusehen, wie es nur dem mindesten Zweifel unterworfen sein könne, ob es naturgemäßer und vernünftiger sei, nur einen einzelnen, einfachen 2)
2) Die durch chemische Verwandtschaft, in unabänderlichen Verhältnissen zweier einander entgegengesetzter Substanzen, zusammengesetzten Neutral- und Mittelsalze, so wie die im Schooß der Erde entstandnen, geschwefelten Metalle und die, durch Kunst in sich stets gleichbleibenden Verhältnissen zusammengesetzten Verbindungen des Schwefels mit Laugensalzen und Erden (z.B. geschwefeltes Natron, geschwefelte Kalkerde), so wie die, aus Weingeist und Säuren durch Destillation verbundenen Aether-Arten, könne sammt dem Phosphor als einfache Arznei-Substanzen vom homöopathischen Arzte angenommen und bei Kranken gebraucht werden. Hingegen sind jene, durch Säuren bewirkten Auszüge der sogenannten Alkaloiden aus den Pflanzen, großer Verschiedenheit in ihrer Bereitung unterworfen (z.B. Chinin, Strichnin, Morphin) und können daher von dem homöopathischen Arzte nicht als einfache, sich gleichbleibende Arzneien angenommen werden; zumahl da er an den Pflanzen selbst, in ihrer natürlichen Beschaffenheit (Chinarinde, Krähenaugen, Opium) schon alles besitzt, was er zum Heilen von ihnen bedarf. Ueberdieß sind ja die Alkaloiden nicht die einzigen Arznei-Bestandtheile der Pflanzen.
wohl gekannten Arzneistoff auf einmal in einer Krankheit zu verordnen, oder ein Gemisch von mehreren, verschiednen. In der einzig wahren und einfachen, der einzig naturgemäßen Heilkunst, in der Homöopathie, ist es durchaus unerlaubt, dem Kranken zwei verschiedne Arzneisubstanzen auf einmal einzugeben.

§ 274


Da der wahre Heilkünstler bei ganz einfachen, einzeln und unvermischt angewendeten Arzneien schon findet, was er nur irgend wünschen kann, (künstliche Krankheitspotenzen, welche die natürlichen Krankheiten durch homöopathische Kraft vollständig zu überstimmen, sie für das Gefühl des Lebensprincips auszulöschen und dauerhaft zu heilen vermögen,) so wird es ihm nach dem Weisheitsspruche: „daß es unrecht sei durch Vielfaches bewirken zu wollen, was durch Einfaches möglich," nie einfallen, je mehr als einen einfachen Arzneistoff als Heilmittel auf einmal einzugeben, schon deßhalb nicht, weil, gesetzt auch, die einfachen Arzneien waren auf ihre reinen, eigenthümlichen Wirkungen, im ungetrübten, gesunden Zustande des Menschen vöIIig ausgeprüft, es doch unmöglich vorauszusehen ist, wie zwei und mehrere Arznei-Stoffe in der Zusammensetzung einander in ihren Wirkungen auf den menschlichen Körper hindern und abändern konnten und weil dagegen ein einfacher Arzneistoff bei seinem Gebrauche in Krankheiten, deren Symptomen-Inbegriff genau bekannt ist, schon vollständig und allein hilft, wenn er homöopathisch gewahlt war, und selbst in dem schlimmsten Falle, wo er der Symptomen-Aehnlichkeit nicht ganz angemessen gewählt werden konnte, und also nicht hilft, doch dadadurch nützt, daß er die Heilmittel-Kenntniß befördert, indem durch die in solchem Falle von ihm erregten neuen Beschwerden diejenigen Symptome bestätigt werden, welche dieser Arzneistoff sonst schon in Versuchen am gesunden menschlichen Körper gezeigt hatte; ein Vortheil, der beim Gebrauche aller zusammengesetzten Mittel wegfällt 1).
1) Bei der treffend homöopathisch für den wohl überdachten Krankheitsfall gewählten und innerlich gegebenen Arznei, nun vollends noch einen, aus andern Arzneistoffen gewählten Thee trinken, ein Krautersäckchen oder eine Bähung aus mancherlei andern Kräutern auflegen, oder ein andersartiges Klystier einspritzen und diese oder jene Salbe einreiben zu lassen, wird der vernünftige Arzt dem unvernünftigen allöopathischen Schlendrian überlassen.

§ 275


Die Angemessenheit einer Arznei für einen gegebnen Krankheitsfall, beruht nicht allein auf ihrer treffenden homöopathischen Wahl, sondern eben so wohl auf der erforderlichen, richtigen Größe oder vielmehr Kleinheit ihrer Gabe. Giebt man eine allzu starke Gabe von einer, auch für den gegenwärtigen Krankheitszustand völlig homöopathisch gewählten Arznei, so muß sie, ungeachtet der Wohlthätigkeit ihrer Natur an sich, dennoch schon durch ihre Größe und den hier unnöthigen, überstarken Eindruck schaden, welchen sie auf die Lebenskraft und durch diese gerade auf die empfindlichsten und von der natürlichen Krankheit schon am meisten angegriffenen Theile im Organism, vermöge ihrer homöopathischen Aehnlichkeits-Wirkung macht.

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